Der Artikel 16a des Grundgesetzes behandelt das Asylrecht.
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Der Asylkompromiss: Bundestagsdebatte

Archivradio - Geschichte im Original · 13.01.2016 · 103 Min.
Der Artikel 16a des Grundgesetzes behandelt das Asylrecht.
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13.01.2016
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26.5.1993 | 1993 wird das Grundrecht auf Asyl eingeschränkt. Dafür benötigt die schwarz-gelbe Regierung die Zustimmung der SPD. Die Fraktionsvorsitzenden Schäuble, Klose und Gysi begründen ihre Haltung.