Bernhard Grzimek, der beliebte TV-Tierpapa durfte es - laut Urteil eines Oberlandesgerichts vom 26. Mai 1976: nämlich Hühnerhaltung in Legebatterien mit KZ-Lagerbedingungen vergleichen. Seitdem ist der Vergleich von aktuellen Übeln mit Nazi-Verbrechen schwierig geblieben. Autor: Markus Mähner