Am 20. Mai 1949 lehnte der Bayerische Landtag als einziges Landesparlament das Grundgesetz ab. Der Bayerische Rundfunk übertrug die mehr als 14 Stunden dauernde Debatte live. Die Verkündung des Abstimmungsergebnisses durch Landtagspräsident Michael Horlacher führte zu Unruhe im Parlament.