Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun sieht den umstrittenen Partysong "Layla" von der Kunstfreiheit gedeckt. "Zunächst einmal genießt selbst der dümmste Song erst einmal das Grundrecht der Kunstfreiheit." Der Jurist betonte, dass es im Fall des Würzburger Kiliani-Volksfestes um zwei unterschiedliche Diskussionen gehe, zum Einen darum, ob die Stadt Würzburg als Veranstalter dieses Lied spiele oder nicht und zum Anderen, ob es ein behördliches Verbot gegeben habe. Das sei nicht der Fall.