Vater liest 1956 Kind aus einem Comic vor: 1955 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt: Comics, loange als Schund verschrien, sind nicht per se jugendgefährdend
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BGH: Comics sind nicht per se jugendgefährdend

Archivradio - Geschichte im Original · 01.04.2023 · 11 Min.
Vater liest 1956 Kind aus einem Comic vor: 1955 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt: Comics, loange als Schund verschrien, sind nicht per se jugendgefährdend
Erscheinungsdatum
01.04.2023
Rubrik
Sender
Podcast

10.8.1955 | Comics sind Schund, gefährden die sittliche Entwicklung von Jugendlichen und fördern das Analphabetentum! Das war in den 1950er-Jahren die vorherrschende Auffassung unter Erziehungsfachleuten. Müssen sie also verboten werden? Der Streit darüber eskaliert bis zum Bundesgerichtshof. Dieser kommt zu einem Urteil, das - wie es in der folgenden Sendung heißt - von "Eltern und Jugenderziehern noch lebhaft erörtert werden wird". Demnach sind "Bildstreifenhefte" nicht per se und nicht "offensichtlich" jugendgefährdend, vielmehr komme es auf den Inhalt an! "Aus der Residenz des Rechts" heißt diese traditionsreiche Sendung, die der Süddeutsche Rundfunk jahrzehntelang im Programm hatte und in der immer wieder - wie hier - Bundesrichter ihre Urteile im Radio erläuterten. | http://x.swr.de/s/residenz | http://archivradio.de/