Bundeskanzler Konrad Adenauer (links) und sein engster Vertrauter Hans Globke, Chef des Bundeskanzleramts, im Januar 1963 in Bonn. Die DDR führte im Juli 1963 einen Schauprozess gegen Globke. Der war Jurist und während des Nationalsozialismus in Hitlers Reichsinnenministerium maßgeblich mit der Formulierung der Rassengesetzgebung beschäftigt.
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DDR-Gericht verurteilt Kanzleramtschef Hans Globke: "Lebenslänglich"

Archivradio - Geschichte im Original · 30.10.2023 · 66 Min.
Bundeskanzler Konrad Adenauer (links) und sein engster Vertrauter Hans Globke, Chef des Bundeskanzleramts, im Januar 1963 in Bonn. Die DDR führte im Juli 1963 einen Schauprozess gegen Globke. Der war Jurist und während des Nationalsozialismus in Hitlers Reichsinnenministerium maßgeblich mit der Formulierung der Rassengesetzgebung beschäftigt.
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30.10.2023
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23.7.1963 | Das Oberste Gericht der DDR verhandelt im Juli 1963 gegen den Angeklagten Hans Globke. Globke war Jurist und während des Nationalsozialismus in Hitlers Reichsinnenministerium maßgeblich mit der Formulierung der Rassengesetzgebung beschäftigt. Auf ihn gehen Mechanismen der Nazis zurück, wie man angeblich Juden erkennen kann. Die DDR führte diesen Schauprozess in Abwesenheit des Angeklagten durch, denn dieser war Kanzleramtschef unter dem ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer in Bonn. Auch wenn Globke 1963 in den Ruhestand ging, schadete der DDR-Prozess seinem Ansehen nachhaltig. Die Tonqualität des von der Stasi angefertigten Prozessmitschnittes ist nicht überragend. Nach dem Staatsanwalt ist die Verteidigung zu hören, dann das Urteil und schließlich ein Teil der Urteilsbegründung.