Theodor Oberländer holt das Schreiben des DDR-Gerichts nicht ab
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DDR-Urteil gegen Bundesvertriebenenminister Oberländer: "Lebenslänglich" wegen NS-Verbrechen

Archivradio - Geschichte im Original · 29.10.2023 · 261 Min.
Theodor Oberländer holt das Schreiben des DDR-Gerichts nicht ab
Erscheinungsdatum
29.10.2023
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29.4.1960 | Das Oberste Gericht der DDR verhandelt im April 1960 gegen Theodor Oberländer wegen seiner Betätigungen im Nationalsozialismus. Der Angeklagte ist zu der Zeit Minister im Kabinett des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer. Deswegen findet der Strafprozess in Abwesenheit statt. Die DDR inszeniert das Verfahren als Schauprozess, wegen dem Oberländer jedoch wenig später seinen Westdeutschen Ministerposten aufgeben muss. Zeugen berichten detailliert über die Lage in der ukrainischen Großstadt Lwiw, als die Wehrmacht und Oberländers Geheimdiensttruppe "Nachtigall" Ende Juni 1941 ankamen. In der folgenden Woche wurden dort 10.000 Menschen von den Nazis umgebracht. Das Gericht spielt in der Beweisaufnahme auch einen kurzen Originalton des Angeklagten ab. Zuletzt der Urteilsspruch vom 29. April 1960.

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