Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der SRP (Sozialistische Reichspartei) Otto Ernst Remer (links) und Graf Wolf von Westarp (Mitte) mit dem Parteivorsitzenden Fritz Dorls während der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 1951. Die SRP wurde am 23.10.1952 verboten.
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Erstes Parteiverbot: Aus für Sozialistische Reichspartei

Archivradio - Geschichte im Original · 07.03.2024 · 13 Min.
Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der SRP (Sozialistische Reichspartei) Otto Ernst Remer (links) und Graf Wolf von Westarp (Mitte) mit dem Parteivorsitzenden Fritz Dorls während der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 1951. Die SRP wurde am 23.10.1952 verboten.
Erscheinungsdatum
07.03.2024
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25.10.1952 | Die erste Partei, die in der Bundesrepublik Deutschland verboten wurde, war die sozialistische Reichspartei SRP. Die Kombination aus "sozialistisch" und "Reich" deutet es schon an: Das waren Nazis. Die Partei sah sich selbst in der Tradition der NSDAP. 1950 wird die Partei als extremistisch eingestuft. Bei den Landtagswahlen in Niedersachsen erreichte sie 1951 immerhin 11 Prozent der Stimmen, kurz darauf in Bremen knapp 8 Prozent. Dabei bleibt es dann aber auch. Noch im selben Jahr leitet Bundesinnenminister Robert Lehr von der CDU, ein ehemaliger Widerstandskämpfer, ein Verbotsverfahren ein. Mit Erfolg. Am 23. Oktober 1952 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die SRP verboten und aufgelöst wird. Die SDR-Sendung "Aus der Residenz des Rechts" sendet am 25. Oktober 1952 einen Mitschnitt des Urteils.