In einem Schreiben vom 16. Januar 1962 lehnt der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht ein Gnadenverfahren für Walter Praedel ab. Neun Tage später wird Praedel in Leipzig hingerichtet.
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Urteil: Todesstrafe | DDR-Strafprozess gegen Walter Praedel 1961 (4/4)

Archivradio - Geschichte im Original · 04.06.2021 · 26 Min.
In einem Schreiben vom 16. Januar 1962 lehnt der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht ein Gnadenverfahren für Walter Praedel ab. Neun Tage später wird Praedel in Leipzig hingerichtet.
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04.06.2021
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20.12.1961 | 4/4 | Im Zentrum des Strafprozesses am 20. Dezember 1961 im Bezirksgericht Frankfurt/Oder stand eigentlich nicht die Brandstiftung, sondern etwas ganz anderes: Praedel hatte als Soldat der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg an einem Erschießungskommando gegen sowjetische Zivilisten teilgenommen. Dafür war er von einem Sowjet-Gericht zu Zwangsarbeit verurteilt, 1955 jedoch begnadigt worden. Der Umstand, dass er dennoch einen Hass auf die Sowjetunion und die DDR entwickelte, führte für Richter Walter Ziegler zur Diversion, also der schweren Schädigung der DDR. Abgesegnet von der Justizministerin Hilde Benjamin und vom Minister für Staatssicherheit Erich Mielke erging nach einem Verhandlungstag das Todesurteil.