Am 12. Juni 1964 vereinbaren Walter Ulbricht und Nikita Chruschtschow einen Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, der die Grenzen der DDR garantiert. Als Reaktion betont das US-amerikanische Außenministerium den Alleinvertretungsanspruch für Deutschland durch die Bundesregierung.