Im Herbst 1963 macht "Die Zeit" publik, dass der Verfassungsschutz gemeinsam mit alliierten Geheimdiensten die Telefonate vieler Bürger überwacht und damit das Grundgesetz verletzt. Bundesinnenminister Hermann Höcherl verteidigt das Vorgehen mit der Aussage: "Verfassungsschützer können nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen". Im Interview beruft er sich auf das gesetzliche Abhörrecht für die Alliierten und den Verfassungsschutz zur Sicherung der Demokratie.