Am 12. Juni 1964 verabschiedet der Bundestag ein neues Verkehrsstrafrecht, das unter anderem Trunkenheit am Steuer als Vergehen einstuft und den Entzug des Führerscheins erleichtert - Kritiker fürchten, die neuen Regelungen machen die Deutschen "zu einem Volk von Vorbestraften".