Verdachtsberichterstattung im Fokus - was dürfen Journalisten?
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Verdachtsberichterstattung im Fokus - was dürfen Journalisten?

BR24 Medien · 01.09.2023 · 28 Min.
Verdachtsberichterstattung im Fokus - was dürfen Journalisten?
Erscheinungsdatum
01.09.2023
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Vor einer Woche veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung eine Recherche, wonach der Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger zu Schulzeiten ein antisemitisches Flugblatt geschrieben haben soll. Die SZ beruft sich dabei auf zwei Dutzend Personen, mit denen sie gesprochen habe. Die meisten Gesprächspartner wollen bis jetzt anonym bleiben. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte "Verdachtsberichterstattung", die Journalisten erlaubt ist. Ähnlich gelagert ist die Publikation zur Band "Rammstein". Hier haben Journalisten zahlreiche Zeuginnen gesprochen, die Bandmitgliedern sexualisierte Gewalt vorwerfen. Die Staatsanwaltschaft allerdings hat diese Woche ihre Ermittlungen dazu eingestellt. Ein anderer Fall liegt in der Vergangenheit: Der CDU-Politiker Christian Wulff musste als Bundespräsident zurücktreten, nachdem er in den Medien mit zahlreichen Vorwürfen konfrontiert war. Vor Gericht hielten diese nicht stand. Wulff wurde freigesprochen. Die Frage stellt sich: Was dürfen Journalistinnen und Journalisten und unter welchen Umständen, in welchen Grenzen? Ein Gespräch mit dem Leiter der Investigativkooperation NDR, WDR, Süddeutsche Zeitung, Daniel Drepper und dem Vorsitzenden des Deutschen Journalistenverbands Frank Überall.