Juristische Schlappe für die AfD: Der Verfassungsschutz darf den bayerischen Landesverband der Partei beobachten - und er darf die Öffentlichkeit auch darüber informieren. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Unsere Moderatorin Katja Strippel sprach mit der Redakteurin der Landespolitik Julia Kammler über die Auswirkungen des Urteils.