Der Staat übernimmt im Dezember bei Gas- und Fernwärmekunden die Abschlagszahlung. Nutzer von Ölheizungen oder Holz-betriebenen Heizungen gehen aber leer aus. Als weitere Entlastung können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen steuer- und abgabenfreien Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren - verpflichtend ist das aber nicht. Wie sozial gerecht diese Maßnahmen sind klärt das BR24 Thema des Tages.