Es war ein richtungsweisendes Urteil, das das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr gefällt hat: Menschen mit Vorerkrankung, Behinderung oder einer anderen Einschränkung würden nicht ausreichend geschützt, hieß es. Wenn es auf der Intensivstation nicht genügend Betten gäbe, dann könnte es passieren, dass diese Menschen nicht oder zuletzt behandelt werden. Jetzt, gut ein Jahr später, stimmt der Bundestag über einen Gesetzentwurf ab, der diesen Schutz sicherstellen soll. Melanie Marks fasst zusammen, was darin steht und Alexandra Schöffel spricht mit Gerhard von Dreden, dem leitenden Oberarzt der Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen.