Das jüngste EuGH-Urteil hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung verboten. Doch hat es Ausnahmen formuliert und so wird weiter diskutiert. Die Informatikerin Anna Biselli plädiert dafür, erst einmal alternative Ermittlungsmethoden zu analysieren. Anna Biselli im Gespräch mit Vera Linß und Tim Wiese