Ein Mann will in Berlin auf seinem Balkon eine kleine Solaranlage anbringen. Die Wohnungsgenossenschaft hat ihm das bisher nicht erlaubt und mehrere Bedingungen gestellt. Die Gründe waren aus Sicht des Mieters absurd, deshalb hatte er geklagt. Nun hat die Wohnungsgenossenschaft vor Gericht doch eingelenkt und das Balkonkraftwerk erlaubt.