Anfang des Jahres ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Es sieht auch die Schaffung einer "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung" vor. Zuvor hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Geflüchtete über das Asylverfahren aufgeklärt. Seit Juli dieses Jahres können Wohlfahrtsverbände und Nicht-Regierungsorganisationen die Asylverfahrensberatung anbieten. Allerdings hapert es an der Umsetzung.