Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts,(l-r), Astrid Wallrabenstein, Doris König (Vorsitzende) und Ulrich Maidowski, eröffnet die mündliche Verhandlung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Gegen die jüngste Reform des Bundestagswahlrechts, die seit Juni 2023 in Kraft ist, liegen gleich mehrere Klagen vor, unter anderem der bayerischen Staatsregierung und von 195 Mitgliedern der Unionsfraktion im Bundestag.
Deutschlandfunk

Wahlrechtsreform – Karlsruhe rettet die CSU #380

Der Politikpodcast · 31.07.2024 · 40 Min.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts,(l-r), Astrid Wallrabenstein, Doris König (Vorsitzende) und Ulrich Maidowski, eröffnet die mündliche Verhandlung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Gegen die jüngste Reform des Bundestagswahlrechts, die seit Juni 2023 in Kraft ist, liegen gleich mehrere Klagen vor, unter anderem der bayerischen Staatsregierung und von 195 Mitgliedern der Unionsfraktion im Bundestag.
Erscheinungsdatum
31.07.2024
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Die Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung ist teils verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht sichert damit die Existenz der CSU. Dennoch: Debatten über das Wahlrecht werden weiter für Unruhe sorgen. Das kann zum Problem werden.