Der EuGH hat entschieden: Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Es dürfen nicht einfach ohne Anlass massenhaft Kommunikationsdaten von Bürgern zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden. Gudula Geuther erklärt, was dieses Urteil bedeutet. Schulz, Josephine