Das Bundesverfassungsgericht prüft seit gestern, ob die AfD das Recht auf einen Vorsitz in Ausschüssen des Bundestages hat. Hintergrund sind zwei Klagen der AfD, die im Umgang mit ihren Abgeordneten den Bruch einer jahrzehntelangen Parlamentspraxis sieht. Theoretisch entfallen in der aktuellen Legislaturperiode drei Ausschuss-Vorsitze an die AfD. Deren Kandidaten waren aber nicht gewählt worden. Die Partei sieht darin ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Unsere Frage des Tages an Nicole Diekmann lautet: Hat die AfD ein Recht auf Ausschussvorsitze?