Die rechtsnationale französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen ist gestern von einem Pariser Gericht wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte sie zu einer vierjährigen Haftstrafe, die zum Teil zur Bewährung ausgesetzt wurde und zum Teil per Fußfessel verbüßt werden kann. Das Gericht schloss die führende Figur der französischen Rechten außerdem für fünf Jahre von öffentlichen Ämtern aus. Das bedeutet, dass Le Pen bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 nicht antreten darf. Wir fragen unseren Kommentator, den Politikwissenschaftler Claus Leggewie: Ist das Urteil gegen Marine Le Pen richtig?