Die AfD wollte sich das Recht auf den Vorsitz von Bundestagsausschüssen erstreiten und ist mit drei Klagen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Gestern verkündete es sein Urteil: Die Partei hat keinen Anspruch auf die Stellen. Zwar müssten die Ausschüsse die Zusammensetzung des Parlaments spiegeln, aber das gelte nicht für organisatorische Funktionen wie die Vorsitze. Rechtlich ist die Sache also klar. Die AfD sieht trotzdem ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt und versucht aus der juristischen Niederlage Kapital zu schlagen. Unsere Frage des Tages lautet heute: Ist die Zurückweisung der AfD-Klagen das richtige Signal?