Die AfD versucht immer wieder, einen Kandidaten in ein Parlamentsgremium zu entsenden. Aber die anderen Parteien stimmen oft mehrheitlich gegen ihn. Deshalb hat die AfD zum Beispiel im Bundestag keinen Vize-Präsidenten im Bundestag. Auch in Brandenburg ist die AfD in der parlamentarischen Kontrollkommission, die den brandenburgischen Verfassungschutz kontrolliert, aus diesem Grund nicht vertreten. Dagegen hatte die AfD geklagt - und hat jetzt verloren. Das Landesverfassungsgericht entschied: Die Brandenburger AfD-Fraktion hat keinen Anspruch auf einen Sitz in der Kontrollkommission. Unsere Frage an Ronen Steinke, Journalist bei der Süddeutschen Zeitung und selbst Jurist lautet: Ist es richtig, dass die AfD den Verfassungsschutz in Brandenburg nicht kontrollieren darf?