Der Berliner Rapper Fler hat vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Diese Schlagzeile dürfte Deutschrapfans und die Jura-Bubble gleichermaßen zum Schmunzeln gebracht haben. Fler muss nun einige ziemlich hohe Ordnungsgelder zahlen, weil er verbotene Passagen seines Songs "No Name" aufgeführt hat. Verboten sind sie, weil er darin die Frau und die Kinder seines Kontrahenten Bushido ziemlich hart angeht. Dieses Gerichtsverfahren nehmen die Justizreporter*innen Alena Lagmöller und Julius Rabba zum Anlass, mal einen genauen Blick auf das spannende Verhältnis von Rap und Recht zu werfen. Zu Gast ist Dr. Max Schwerdtfeger, er ist Strafverteidiger und Deutschrapkenner. Gemeinsam sprechen sie über Kunstfreiheit, Disstracks und darüber, was es bedeutet, ein "31er" zu sein.