Schätzungen zufolge erlebt in Deutschland fast jede dritte Frau einmal im Leben eine Fehlgeburt. Von der spricht man (aus medizinischer Sicht) bei einem vorzeitigen Ende der Schwangerschaft vor der 24ten Woche. Für Betroffene geht eine Fehlgeburt oft mit psychischen und körperlichen Belastungen einher. Bisher waren sie darauf angewiesen, dass ein Arzt oder eine Ärztin sie krankschreibt. Seit dem ersten Juni ist das anders. Sie haben einen Anspruch auf Mutterschutz - allerdings nicht alle.