Seit Montag darf in bayerischen Behörden und (Hoch-)Schulen im Schriftverkehr nicht mehr gegendert werden. Die bayerische Landesregierung beruft sich dabei u.a. auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, der die Schreibweisen mit Sonderzeichen im Wortinneren ebenfalls nicht empfiehlt. Wir lassen uns das von der Sprachwissenschaftlerin Ewa Trutkowski einordnen.