Der Sportartikelhersteller Adidas muss im Rechtsstreit um seine Drei-Streifen-Marke eine Niederlage einstecken. Das Europäische Gericht hat entschieden, dass das Adidas-Logo nicht in allen Formen und Farben als Marke geschützt ist. Von Valeria Nickel www.deutschlandfunk.de, Sport Aktuell Hören bis: 19.01.2038 Direkter Link zur Audiodatei http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2019/06/19/markenrecht_drei_streifen_sind_laut_eug_nicht_in_jeder_dlf_20190619_2255_14918f6a.mp3