Vergewaltigung in der Ehe – die längste Zeit existierte in Deutschland diese Tat juristisch nicht, ganz egal, was ein Ehemann getan hatte. Erst am 15. Mai 1997 beschloss der Bundestag nach zähem parlamentarischen Ringen, Vergewaltigung in der Ehe fortan als Verbrechen zu bewerten. Von Monika Köpcke