Gottesdienste finden statt, Konzerthäuser sind geschlossen. Genauso wie Spaßbäder und Bordelle - und das bringt viele Kulturschaffende auf die Palme. Ist diese Beschränkung von Kunst überhaupt verfassungskonform? Dieter Grimm, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, klärt auf.