Bei einer Fehlgeburt hatten Frauen bislang erst Anspruch auf Mutterschutz, wenn die Schwangerschaft schon weit fortgeschritten war – nämlich ab der 24. Woche. Der Bundestag hat beschlossen, diesen Anspruch auszuweiten. Die Änderungen im Detail. ********** Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok auf&ab: https://www.tiktok.com/@auf_und_ab TikTok wie_geht: https://www.tiktok.com/@wie_geht Instagram: https://www.instagram.com/dlfnova