Es ist ein überraschendes Urteil, das das Oberlandesgericht München gefällt hat: Facebook darf auf der Klarnamenpflicht bestehen. Dabei gehört das Recht auf anonyme oder zumindest pseudonyme Teilhabe an der Kommunikation im Netz eigentlich zu den Grundfesten der Internetnutzung, sagt unser Netzreporter.