Wenn der Deutschlandfunk über den mutmaßlichen Mörder des hessischen Politikers Walter Lübcke berichtet, kürzt er den Namen des Tatverdächtigen mit Stephan E. ab. Andere Medien nennen dagegen seinen Nachnamen. Das sei wegen des öffentlichen Interesses an dem Fall auch zulässig, meint der "Tagesspiegel"-Journalist Jost Müller-Neuhof. Jost Müller-Neuhof im Gespräch mit Mirjam Kid www.deutschlandfunk.de, @mediasres Hören bis: 19.01.2038 Direkter Link zur Audiodatei http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2019/07/09/abgekuerzt_oder_ausgeschrieben_stephan_e_und_die_dlf_20190709_1537_111dc9fc.mp3