Mitte Juli wird es vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen interessanten Termin geben: Es geht um die Frage, ob die linke Zeitung "Junge Welt" vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Ein ähnlicher Fall ist 2006 zugunsten des rechts-konservativen Wochenblatts "Junge Freiheit" entschieden worden. Damals wurde geurteilt, dass einzelne Artikel, etwa auch Gastbeiträge, nicht allein als Beleg für eine verfassungsfeindliche Gesinnung gelten dürfen. Doch wie weit dürfen Medien gehen, und wann darf der Staat eingreifen?Das fragen Michael Meyer und Florian Mayer den Vorsitzenden des Deutschen Journalistenverbands DJV, Mika Beuster.