Das Bild zeigt Bundesverfassungsrichter des zweiten Senats in roten Roben, daneben das Logo von Nah dran.
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Bundesverfassungsgericht: Freispruch bleibt Freispruch I nah dran

nah dran – die Geschichte hinter der Nachricht · 03.11.2023 · 18 Min.
Das Bild zeigt Bundesverfassungsrichter des zweiten Senats in roten Roben, daneben das Logo von Nah dran.

Auch wenn es neue, erdrückende Beweise gibt: Nach einem Freispruch kann ein mutmaßlicher Täter kein zweites Mal angeklagt werden. Das haben acht Richter am Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie waren dabei nicht alle einer Meinung. Zwei Richter gaben ein sogenanntes Sondervotum ab. Auch auch die Vorsitzende des zweiten Senats betonte, dass die Entscheidung aus Karlsruhe für Opfer schwer nachvollziehbar sein könnte. Kolja Schwartz ist freier Journalist für die ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe. Er hat die betroffene Familie und ihren Fall, der vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde, jahrelang begleitet. Außerdem gehören die höchstrichterlichen Entscheidungen zu seinem Arbeitsalltag. Für „nah dran“ erzählen unsere Reporterinnen und Reporter jeden Freitag, was sie bei ihren Recherchen erlebt haben. Sie werfen einen Blick hinter die Nachrichten, hören Betroffenen zu und erleben selbst mit, wovon die meisten nur kurz in den wöchentlichen Schlagzeilen lesen. Näher ran als sie kommt keiner – egal ob im Ausland, in der Hauptstadt oder direkt vor unserer Tür in der Region. Ihr habt Lob, Kritik oder ein Thema, das wir mal aufgreifen sollen? Dann schreibt uns an nahdran@wdr.de.