In den Nachkriegsjahren war die Gleichberechtigung von Arbeit und Kapital ein zentrales Thema der Gewerkschaften. Die Mitbestimmung sollte die Demokratisierung von Wirtschaft und Gesellschaft fördern. Die britische Militärregierung hatte schon 1947 in ihrer Besatzungszone die paritätische Mitbestimmung in der Eisen- und Stahlindustrie eingeführt. Die IG Metall will dieses Modell für die ganze Bundesrepublik, der DGB es auf alle Großunternehmen übertragen. Im November 1950 legte Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard einen Entwurf zum Betriebsverfassungsgesetz ohne paritätische Mitbestimmung vor. Nach Urabstimmungen durch IG Metall und der Industriegewerkschaft Bergbau, bei denen sich weit mehr als 90 Prozent der Beschäftigten für einen Streik aussprachen, ist beschlossen worden, ab dem 1. Februar 1951 die Arbeit flächendeckend niederzulegen.