Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht verkündet das Urteil in Sachen "Desiderius-Erasmus-Stiftung" (Bild: dpa)
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Erfolg für AfD in Karlsruhe: Nachsitzen für die Politik

Newsjunkies · 22.02.2023 · 18 Min.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht verkündet das Urteil in Sachen "Desiderius-Erasmus-Stiftung" (Bild: dpa)
Erscheinungsdatum
22.02.2023
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Mehr als 600 Millionen Euro gehen jährlich an parteinahe Stiftungen. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung ist bisher von diesen staatlichen Fördergeldern ausgeschlossen. Dagegen hat die AfD geklagt und vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Die politische Chancengleichheit sei dadurch verletzt, heißt es im Urteil. Die Stiftung ist allerdings auch umstritten. Viele sagen ihre eine Nähe zu rechts außen nach. Staatliche Gelder bekommt die Desiderius-Erasmus-Stiftung trotz des Urteils erstmal nicht. Denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Hausaufgabe gegeben: ein Stiftungsgesetz muss her, das die Förderung klar regelt. Genau dieses Gesetz könnte den Erfolg der AfD allerdings wieder zunichtemachen. Warum – das erklären die Newsjunkies Henrike Möller und Christina Fee Moebus.     Die "Newsjunkies" gibt es immer Montag bis Freitag am Nachmittag in der ARD-Audiothek. Alle Links zum Folgen und Bewerten: https://www.rbb24inforadio.de/newsjunkies. Kontakt und Feedback: newsjunkies@rbb24inforadio.de.