Der Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD, die junge Alternative, als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden. Staatsrechtler Ulrich Battis sagt, die Entscheidung über ein Verbotsverfahren liege nun beim Innenministerium.