In den 1960er Jahren begann eine bis heute anhaltende Kontroverse um die Auswirkungen durch die Ausstrahlung von Werbung in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zeitungsverlage befürchteten Nachteile für ihre Geschäftsmodelle. Im März 1965 wurde im Deutschen Bundestag ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion diskutiert, in dem ein striktes Werbeverbot für die Sender gefordert wurde.