Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: in Fällen von Mord dürfen Freigesprochene nicht erneut angeklagt werden. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe sagen, das Grundgesetz schützt sowohl bereits einmal verurteilte als auch freigesprochene Menschen - auch wenn es neue Erkenntnisse und Zweifel an der Unschuld gibt. Journalistinnen und Journalisten haben dazu unterschiedliche Ansichten.