Bei der Bahn, in Unikliniken und jetzt auch an Flughäfen - gefühlt wird gerade ständig irgendwie gestreikt. Und das bringt natürlich für viele Menschen den Alltag durcheinander. Auch wenn das Streikrecht ein hohes Gut in unserem Land ist - wie viel ist eigentlich erlaubt? Eine konkrete Obergrenze gebe es für Streiks nicht, erklärt Stefan Greiner, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Uni Bonn. "Die allgemeine Grenze, dem das Streikrecht unterliegt, ist die Verhältnismäßigkeit. Das heißt, das Streikrecht darf nicht zu tief in kollidierende Grundrechte eingreifen. Die Obergrenze wäre zum Beispiel dann erreicht, wenn die öffentliche Versorgung in Deutschland zusammenbrechen würde, also die Grundversorgung der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet wäre", so Greiner in SWR Aktuell. Eine Lösung dafür wäre, wieder mehr Menschen an besonders sensiblen Stellen, zum Beispiel bei der Flugsicherung oder an Stellwerken, zu verbeamten. "Denn mit der Verbeamtung geht ein Verlust des Streikrechts einher", so Greiner. Warum Generalstreiks wie beim Nachbarn Frankreich hierzulande nicht möglich sind, erklärt er im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Arne Wiechern.