Wenn man wegen eines Streiks seinen Flug nicht antreten kann, ist das natürlich ärgerlich. Vielleicht platzt ein wichtiger Geschäftstermin oder der langersehnte Traumurlaub verschiebt sich um einige Tage. Eventuell könnte auch das Hotelzimmer verfallen oder der Mietwagen nicht abgeholt werden. Streikt das eigene Personal der Fluggesellschaft, handelt es sich nicht um höhere Gewalt, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Fluggesellschaft könnte nämlich an der Streiksituation etwas ändern, indem sie beispielsweise den Forderungen nachkommt und mehr Lohn zahlt. Wenn allerdings das Sicherheitspersonal streikt, das nicht bei der Fluggesellschaft angestellt ist, so kann diese nichts tun. Welche Auswirkungen das auf die Rechte der Fluggäste hat, erklärt Oliver Buttler im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Florian Rudolph