Ein 16-jähriger Junge pflückt auf Anraten eines Mannes, den er für den Besitzer des Weinbergs hält, reife Trauben und lässt sie sich schmecken. Als der echte Winzer kommt, hält er wiederum den Jungen für einen frechen Dieb und ohrfeigt ihn. Darf er das in diesem Fall? Herbert Meininger und Kurt Haberer berichten vom Urteil des Bundesgerichtshofs.