Eine polnische Jüdin hat im Ghetto von Lodz und in mehreren Konzentrationslagern schwerste Verletzungen an Körper und Seele erlitten und klagt auf Entschädigung für ihre körperlichen Leiden. Ein Gericht kommt zu dem Schluss, dass ihr Körper intakt sei und sie nur infolge ihrer psychischen Probleme körperliche Beeinträchtigungen hätte und lehnt eine Entschädigung ab. Der Bundesgerichtshof nimmt diesen Fall neu auf. Erhard Becker berichtet.