Beamte, die zunächst in privaten Dienstverträgen gearbeitet haben und erst später in das Beamtenverhältnis übernommen werden, haben einen Versorgungsanspruch aus der gesetzlichen Rentenkasse und einen Pensionsanspruch als Beamte. Nach einer Rentenreform wurde das Ruhegehalt dieser Beamten etwas gekürzt. Dagegen klagen einige Post- und Bahnbeamte. Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berichtet Erhard Becker.