Der Bundesgerichtshof befasst sich mit dem Anspruch einiger deutscher Aktionäre gegenüber der niederländischen AKU-Gesellschaft. Die Aktionäre meinen, die Enteignung gemäß der niederländischen Verordnung über Feindvermögen von 1944 gelte nur auf niederländischem Hoheitsgebiet und daher wäre das Vermögen der AKU, das in Deutschland liege, nicht von der Enteignung betroffen. Erhard Becker berichtet vom Urteil des Bundesgerichtshofs.