Der Angestellte eines Wohnungsamtes lässt sich Geld dafür geben, dass er bei der Wohnungsbeschaffung behilflich ist. Macht er sich der einfachen oder schweren Bestechung schuldig? Und worin besteht der Unterschied zwischen Bestechung und geringfügiger Zuwendung, wie z.B. der Annahme einer Zigarette? Welche Rolle spielt die Willensübereinstimmung der Beteiligten? Ein Bundesrichter erläutert anhand ausgewählter Fälle die Details zum Tatbestand der Beamtenbestechung. Von Kurt Haberer.