Bei einer tätlichen Auseinandersetzung eines Vaters mit seinem erwachsenen Sohn kommt ein jüngerer Sohn seinem Vater zu Hilfe und wird dabei verletzt. Die Krankenkasse möchte sich von den Beteiligten die Kosten für die Behandlung erstatten lassen. Darf sie das? Erhard Becker berichtet vom Urteil des Bundesgerichtshofs.