Ein Soldat führt einen Befehl aus, aber dabei kommt es zu einem folgenschweren Verkehrsunfall. Hätte er den Befehl verweigern dürfen? Kann er nun wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt werden? Erhard Becker berichtet von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.